Generationenhaus Zwygarten
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© by Generationenhaus Zwygarten
Der Gast wird in den Familienalltag integriert und erhält
neben Kost und Logis die notwendige Betreuung und
professionelle Pflege.
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Bei befristeten Pflegeverhältnissen wird Eintritts- und
Austrittsdatum definiert.
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Bei unbefristeten Pflegeverhältnissen gelten folgende
Vereinbarungen:
Das Zwygarten entscheidet über die Zuweisung oder
Verlegung eines Zimmers.
Während der Probezeit von 8 Wochen kann das
Pflegeverhältnis jederzeit aufgelöst werden. Das Zwygarten
ist nur verpflichtet, den Bewohner/in nach ausgesprochener
Kündigung noch während 14 Tagen zu beherbergen.
Nach Ablauf der Probezeit und eingehender Aussprache der
Parteien ist das Pflegeverhältnis unbefristet. Die
Kündigungsfrist beträgt 1 Monat, jeweils auf Ende des
Monats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Bei Kündigung unsererseits muss mit dem Vollzug gewartet
werden, bis eine geeignete andere Lösung (seitens des
Gastes) gefunden wurde, jedoch längstens 4 Wochen über
den Kündigungstermin hinaus.
Kündigungsgrund unsererseits kann auch sein, dass es für
die Familie nicht mehr tragbar ist.
Bei Hinscheiden des Vertragnehmers, läuft der Vertrag
frühestens nach 14 Tagen aus.
Der Pensionspreis entfällt spätestens, wenn das Zimmer
wieder verfügbar ist.
Für die Begleitung von Arzt- und Zahnarztbesuchen sind die
Angehörigen zuständig.
Dem Gast steht ein Einzelzimmer zur Verfügung. Die Gäste
teilen sich ein Bad gemeinsam.
Wohnzimmer, Küche, Gartenterrasse und Wintergarten
werden mit den übrigen Familienmitgliedern benützt.
Nach Ablauf des Monats erfolgt die Abrechnung.
Im vereinbarten Pensionspreis sind folgende
Leistungen inbegriffen:
Volle Verpflegung inkl. Zwischenverpflegungen. Einzelne
auswärts eingenommene Mahlzeiten werden nicht vergütet.
Anteil an Strom, Wasser und Billag- Gebühren
Zimmerreinigung und Besorgung / Pflege
Folgende Kosten trägt der Gast selber:
Arztkosten (Krankenkassenbeiträge)
Prämien für alle Versicherungen (Haftpflichtversicherung
obligatorisch) und Hausratversicherung für persönliche
Gegenstände
Öffentliche Verkehrsmittel
Chemische Reinigung eigener Kleidungsstücke
Kosten für die Miete oder Anschaffung von nicht
vorhandenen Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl, Stöcke...)
Allfällige Begleitung zum Arzt- oder sonstigen Terminen
Die Schriften (Heimatschein) werden bei einer Platzierung in
jedem Fall am ursprünglichen Wohnort belassen.